Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97   

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OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97 (https://dejure.org/1998,2101)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.1998 - 16 Wx 333/97 (https://dejure.org/1998,2101)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 16 Wx 333/97 (https://dejure.org/1998,2101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Wohnungseigentümers an einer gegen eine Teilungserklärung verstoßenden Nutzung von Sondereigentum durch mehrjährige Nutzung ohne Widerspruch anderer Eigentümer; Verwirkung eines Anspruchs auf Beendigung einer Nutzung zu Lasten eines Rechtsnachfolgers eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsnachfolge; Verwirkung; Nutzungsänderung; Kellerraum

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB §§ 1004, 242
    Verwirkung des Anspruchs auf Beendigung der gegen die teilungserklärung verstoßenden Nutzung von Sondereigentum auch zu Lasten der Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1625
  • NZM 1998, 872
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 24 U 31/06

    Verwirkung des Anspruchs des Rechtsnachfolgers eines Grundstückseigentümers auf

    Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB sind grundsätzlich wie alle subjektiven Rechte "verwirkbar" (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. 2006; vgl. auch OLG Stuttgart ZMR 1998, 802).

    Rechtsnachfolger können das Recht nicht frei von der mit seiner Verwirkungen begründeten Belastung erwerben (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 1998, 802; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1991, 1041).

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Über die genannten Grundsätze hinausgehend hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die stillschweigende Hinnahme des alleinigen Gebrauchs von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums beispielsweise eines Stellplatzes durch einen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern entfalte (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 234 = WuM 1997, 637, während die weitere von den Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung ZMR 1998, 459 = NZM 1998, 872 eine gegen die Teilungserklärung verstoßende Nutzung von Räumen betrifft, die im Sondereigentum stehen, und daher nicht einschlägig ist).
  • OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 98/06

    Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

    Die Antragstellerin hat mit dem Erwerb des Wohnungseigentums als Rechtsnachfolgerin von der Voreigentümerin mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte erhalten können, als der Voreigentümerin zuletzt zustanden (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.1998 - 16 Wx 333/97 ist NZM 1998, 872 f. m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    2 Z 33/91">1992, 81, 83; KG OLGZ 1987, 410, 415; 1989, 305, 307 f.; WuM 1994, 38, 39 f.; OLG Hamm aaO; OLG Köln, Beschluss vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97; NZM 1998, 872; OLG Düsseldorf NJWE-MietR 1997, 229, 230; OLG Stuttgart ZMR 1998, 803, 804; Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 32; Niederführ/Schulze, WEG 5. Aufl. § 15 Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

    Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume

    Unrichtig ist der Einwand der Rechtsbeschwerde, die widerspruchslose Duldung habe hier annähernd 9 Jahre betragen - einer ähnlich langen Nutzungsdauer, bei der der Senat Verwirkung bejaht habe (über 9 Jahre: Beschluss vom 6.2.98 - 16 Wx 333/97 = NJW-RR 98, 1625).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

    Begründet wird dies damit, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum, wie auch der Senat wiederholt entschieden hat, als Rechtsnachfolger von dem Voreigentümer keine weitergehenden Rechte erhalten könne, als dem Voreigentümer zuletzt zustanden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6.2.1998 in OLGReport 98, 242 = NJW-RR 98, 1625; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736; OLG Stuttgart ZMR 98, 803; BayObLG …
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
    Einzelrechtsnachfolger können diese Ansprüche dann nicht geltend machen, weil sie nicht mehr Rechte als ihre Rechtsvorgänger erwerben können (Senat NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 2001, 732, 733; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99

    Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren

    Dies entspricht einhelliger Rechsprechung (vgl. beispielsweise Senat vom 6.2.1998 - 16 Wx 333/97 in NZM 98, 872; BayObLG, NJW-RR 98, 947, NJW-RR 93, 1165; OLG Hamm, NJW-RR 96, 971).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97   

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https://dejure.org/1998,2797
OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97 (https://dejure.org/1998,2797)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.01.1998 - 11 W 4066/97 (https://dejure.org/1998,2797)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 11 W 4066/97 (https://dejure.org/1998,2797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 7699/97
  • OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 505
  • Rpfleger 1998, 294
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 8 W 458/96

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97
    2.1 In Übereinstimmung mit der Ausgangsentscheidung und der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat davon aus, daß die Pfändung des grundsätzlich unpfändbaren Taschengeldanspruchs (§§ 1360, 1360 a Abs. 1 BGB , § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO ) eines unterhaltsberechtigten Ehegatten während bestehender Lebensgemeinschaft der Eheleute zugelassen werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 850 b Abs. 2 ZPO vorliegen (vgl. Zöller-Stöber, aaO, § 850 b, Rnr. 17 m.w.N.; OLG Köln, FamRZ 1995, S. 309; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, S. 1494 f).

    Entgegen der Meinung des Schuldners und der Drittschuldnerin kommt es für die Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs nicht darauf an, ob und wann und wieviel der unterhaltspflichtige Ehegatte an Taschengeld ausbezahlt; maßgebend ist vielmehr ein nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten abstrakt zu berechnender Anspruch auf Taschengeld als ein in Geld zu leistender Teil des Unterhaltsanspruchs (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1997, S. 1494).

  • OLG Hamm, 13.06.1990 - 10 UF 17/90

    Taschengeldanspruch des haushaltsführenden Ehegatten; Taschengeldanspruch in Höhe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97
    Er errechnet sich aus dem um einkommensmindernde Aufwendungen und den Barkindesunterhalt bereinigten Einkommen des Drittschuldners (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1990, S. 1224).

    Der Taschengeldanspruch beträgt 5 % des anrechenbaren Einkommens (Palandt-Diederichsen, BGB , 57. Aufl., § 1360 a , Rnr. 4; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 948 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1990, S. 1224 m.w.N.).

  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97
    2.1 In Übereinstimmung mit der Ausgangsentscheidung und der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat davon aus, daß die Pfändung des grundsätzlich unpfändbaren Taschengeldanspruchs (§§ 1360, 1360 a Abs. 1 BGB , § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO ) eines unterhaltsberechtigten Ehegatten während bestehender Lebensgemeinschaft der Eheleute zugelassen werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 850 b Abs. 2 ZPO vorliegen (vgl. Zöller-Stöber, aaO, § 850 b, Rnr. 17 m.w.N.; OLG Köln, FamRZ 1995, S. 309; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, S. 1494 f).
  • OLG Celle, 04.10.1990 - 4 W 193/90

    Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses; Pfändbarkeit eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97
    Zu dem selben Ergebnis kommt man, wenn man aus Gründen der Billigkeit einen festen Freibetrag von ca. 50,- DM bejaht (OLG Celle, NJW 1991, S. 1960), der dem Schuldner als unentziehbarer Mindestbetrag zur Erfüllung seiner höchstpersönlichen, kleineren Bedürfnisse verbleiben muß.
  • OLG Bamberg, 25.02.1988 - 2 UF 310/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97
    Der Taschengeldanspruch beträgt 5 % des anrechenbaren Einkommens (Palandt-Diederichsen, BGB , 57. Aufl., § 1360 a , Rnr. 4; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 948 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1990, S. 1224 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 2 A UF 264/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1998 - 11 W 4066/97
    In entsprechender Anwendung des § 850 c Abs. 2 ZPO unterliegt ein Taschengeldanspruch zu 3/10 nicht der Pfändung (Zöller-Stöber, aaO, § 850 b Rnr. 17; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, S. 570).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 57/03

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des haushaltführenden Ehegatten

    Tatsachen, aus denen sich nach den genannten Grundsätzen ergibt, daß die Pfändung des Taschengeldanspruchs des Schuldners der Billigkeit entspricht, hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG München FamRZ 1988, 1161, 1163; OLG Nürnberg Rpfleger 1998, 294, 295; Musielak/Becker, aaO § 850b Rn. 11; Wieczorek/Schütze/Lüke, aaO, § 850b Rn. 12; Zöller/Stöber, aaO § 850b Rn. 15) Gläubigerin jedoch nicht vorgetragen.
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 28 W 75/01

    Pfändung des Taschengeldanspruchs des Ehegatten

    Um die "Billigkeit" einer Taschengeldpfändung bejahen zu können, müssen im Vergleich zu durchschnittlichen Fällen besondere Umstände vorliegen (vgl. Zöller-Stöber, a.a.O., § 850 b, Rn. 19; OLG Nürnberg, FamRZ 99, 505, 506).

    Andererseits ist vorliegend jedoch zu berücksichtigen, dass die Gläubigerin unstreitig wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt, was ausweislich des Gesetzeswortlauts ("Art des beizutreibenden Anspruchs") und in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 850 f Abs. 2 ZPO bei der Prüfung der Billigkeit ebenfalls Berücksichtigung zu finden hat (vgl. Musielak-Becker, a.a.O., Rn. 11; Zöller-Stöber, a.a.O., § 850 b, Rn.15; vgl. LG Mainz, VersR 72, 142; OLG Nürnberg, FamRZ 99, 505, 506).

    Hinzu kommt insoweit, dass die Forderung, die die Gläubigerin vollstreckt, sich ohnehin nur auf 300, 00 DM beläuft, so dass eine viele Jahre haltende Einflussnahme von außen durch die Gläubigerin auf die ehelichen Finanzverhältnisse auch nicht zu erwarten steht (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 99, 505, 507; OLG Köln, FamRZ 95, 309, 310).

    Der Taschengeldanspruch ist vielmehr Teil dieses einheitlichen (fiktiven) Unterhaltsanspruchs (vgl. Zöller-Stöber, a.a.O., § 850 b, Rn. 4 und 18; Stöber, Forderungspfändung, 12. Aufl. 1999, Rn. 1015, 1015 e, 1015 g; Beitzke, Familienrecht, § 12 IV. 8; OLG München, NJW-RR 1988, 894; OLG Stuttgart, MDR 1983, 762; LG Köln, NJW-RR 1992, 835; OLG Celle, NJW 1991, 1960, 1961; OLG Frankfurt, FamRZ 91, 727, 729; OLG Köln, FamRZ 91, 587, 588; OLG Hamm, FamRZ 90, 547, 549; OLG Nürnberg,, FamRZ 99, 505, 506; OLG Stuttgart, FamRZ 97, 1494), so dass, - sofern wie hier - keine weiteren Eigeneinkünfte des Schuldner vorliegen, allein dieser "Gesamt"unterhaltsanspruch für die Ermittlung des die Pfändungsfreigrenzen überschreitenden pfändbaren Betrages maßgeblich ist.

    Die Gläubigerin kann jedoch vorliegend über den pfandfreien Betrag von 7, 70 DM hinaus - wie beantragt - den gesamten pfändbaren Taschengeldanspruch in Höhe von 7/10 (vgl. insoweit Musielak-Becker, a.a.O., § 850 b Rn. 4; Zöller-Stöber, a.a.O., § 850 b, Rn. 20; OLG Frankfurt, Rpfleger 96, 77; LG Stuttgart, JurBüro 96, 104; LG Mönchengladbach, Rpfleger 96, 77; OLG Nürnberg, FamRZ 99, 505, 506) pfänden, da sie als Gläubigerin einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung den Beschränkungen des § 850 c ZPO nicht unterliegt (§ 850 f Abs. 2 ZPO).

  • OLG Stuttgart, 29.06.2001 - 8 W 229/00

    Pfandfreier Betrag und Taschengeldpfändung

    Scheidet eine Pfändbarkeit des gesamten Unterhaltsanspruchs einschließlich des Taschengeldanspruchs schon wegen der "Hürde" des § 850 c ZPO aus, kommt es weder auf die weiteren, auf Billigkeitserwägungen beruhenden Begrenzungen (pfandfreier Selbstbehalt von 3/10, mindestens aber 50 bis 70 DM) noch auf weitere Erwägungen, die Pfändbarkeit auf Fälle mit "besonderen Umständen" zu beschränken (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 505 = JurBüro 1998, 662 m), an.
  • OLG Brandenburg, 24.10.2001 - 8 W 259/01

    Zur Unpfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

    Um eine Taschengeldpfändung als "der Billigkeit entsprechend" anzusehen, müssen im Vergleich zu durchschnittlichen Fällen besondere Umstände vorliegen (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 661, 662).
  • LG Karlsruhe, 24.06.2002 - 11 T 245/02

    Zwangsvollstreckung: Pfändung des Taschengeldanspruchs

    Diese Überlegung entspricht auch der in § 850 f Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Wertung, nach der sich ein Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen solchen Ansprüchen nur eingeschränkt auf Vollstreckungsschutz berufen kann (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 505, 506).
  • KG, 03.05.1999 - 25 W 218/98

    Bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs eines erwerbslosen Ehegatten bei

    Es besteht weitgehend einhellige Auffassung der obersten deutschen Vollstreckungsgerichte, daß ein Taschengeldanspruch des erwerbslosen Ehegatten auch bei bestehender Ehe und einem gemeinsamen Haushalt gem. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO bedingt pfändbar ist (OLG Koblenz NJW 1961, 2166; OLG München OLGZ 1975, 58, 60; OLG Mnchen, Beschl. v. 14.3.1988 - 3 W 877/88, FamRZ 1988, 1161; OLG Bamberg v. 25.2.1988 - 2 UF 310/87, FamRZ 1988, 948; OLG Hamm v. 26.10.1989 - 2 UF 634/87, FamRZ 1990, 547; OLG Celle v. 4.10.1990 - 4 W 193/90, NJW 1991, 1960; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 570; OLG Köln v. 7.7.1993 - 2 W 76/93, OLGR Köln 1993, 331 = NJW 1993, 3335; v. 11.5.1994 - 2 W 63/94, OLGR Köln 1994, 205 = FamRZ 1995, 309, 310; OLG Frankfurt v. 28.6.1995 - 2/9 T 237/95, Rpfleger 1996, 77; OLG Stuttgart v. 4.3.1997 - 8 W 458/96, FamRZ 1997, 1494; OLG Nürnberg Rpfleger 1998, 294).
  • AG Neustadt/Aisch, 10.09.2002 - 2 M 1552/02

    Anspruch auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses hinsichtlich der Frage des

    Nach Auffassung des Gerichts ist trotz gegenteilig vertretener Auffassung ein Taschengeldanspruch auch grundsätzlich gemäß § 850 b I Nr. 2 ZPO pfändbar, da er als ein auf gesetzlicher Vorschrift beruhender Unterhaltsanspruch anzusehen ist (vgl. u.a. OLG Nürnberg, FamRZ 1999, S. 505 [OLG Nürnberg 28.01.1998 - 11 W 4066/97] , Kammergericht Berlin, NJW 2000, S. 149).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.05.1998 - 5 W 1070/98   

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https://dejure.org/1998,2973
OLG Nürnberg, 04.05.1998 - 5 W 1070/98 (https://dejure.org/1998,2973)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.05.1998 - 5 W 1070/98 (https://dejure.org/1998,2973)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - 5 W 1070/98 (https://dejure.org/1998,2973)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Partei für einen im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt; Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung; Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Museumsführer

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 656
  • MDR 1998, 927
  • AnwBl 1999, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 30.07.1997 - 8 W 2309/97

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.05.1998 - 5 W 1070/98
    Die Kosten einer Partei für einen im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt sind grundsätzlich erstattungsfähig (a.A. OLG Nürnberg, 8 W 2309/97 - MDR 1997, 1068 ).
  • OLG Nürnberg, 21.06.1999 - 1 W 1470/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Kosten einer Partei für einen im Mahnverfahren aufgetretenen Rechtsanwalt sind gemäß § 91 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO Kosten des Rechtsstreits und grundsätzlich erstattungsfähig (Zöller-Herget, ZPO , 21. Auflage, § 91 Rn. 13 "Mahnverfahren" m.w.N. aus der Rechtsprechung; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Auflage, § 91 Rn. 37; der vom 8. Zivilsenat des OLG Nürnberg in MDR 97, 1068 = NJW 98, 388 vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht vermag sich der erkennende Senat aus den vom 5. Zivilsenat des OLG Nürnberg, NJW 99, 656 = MDR 98, 927, dargelegten Gründen nicht anzuschließen).

    Bezogen auf das Mahnverfahren bedeutet dies, daß Mahnanwaltskosten zu erstatten sind, wenn der Gläubiger mit einem Widerspruch des Schuldners nicht rechnen mußte (herrschende Meinung, vgl. Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 "Mahnverfahren" m.w.N. aus der Rechtsprechung; Thomas-Putzo, a.a.O.; OLG Nürnberg, 5. Senat, NJW 99, 656; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, u.a. NJW-RR 98, 1775, das die Auffassung vertritt, Mahnanwaltskosten seien stets erstattungsfähig, ohne daß es auf die Vorhersehbarkeit eines Widerspruchs ankomme).

  • OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 W 30/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Mahnanwaltes

    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen musste (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 10 W 57/00

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten

    Den Anspruch auf Ersatz von Mahnanwaltskosten hat auch der geschäftsgewandte Gläubiger, der eine für sein Unternehmen typische Forderung im Wege der §§ 688 ff. ZPO geltend macht (OLG Nürnberg - 1. Zivilsenat - MDR 1999, 1467 mit Hinweis auf OLG Nürnberg - 5. Zivilsenat - MDR 1998, 927; anderer Ansicht: OLG Nürnberg - 8. Zivilsenat MDR 1999, 1407).
  • OLG Naumburg, 09.04.2002 - 5 W 54/02
    Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und daher mit der Durchführung eines Streitverfahrens rechnen mußte (OLG Brandenburg Rpfleger 1998, 488; OLG Nürnberg MDR 1998, 927; 1999, 1467).
  • OLG Nürnberg, 11.02.1999 - 12 W 118/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Sofern man mit der fast einhelligen Meinung das Mahnverfahren als zu Rechtsstreit gehörend ansieht (MünchKomm ZPO - Belz § 91 Rn 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., § 91 Rn 19, a.A. OLG Nürnberg, 8 W 2309/97 , NJW 1998, 243 m. abl. Anm. Schneider; dagegen auch OLG Nürnberg, OLGR 1998, 243), sind die Kosten eines Mahnanwalts neben denjenigen des im streitigen Verfahren tätigen Anwalts erstattungsfähig, wenn ein Wechsel in der Person des Anwalts eintreten mußte, § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5017
OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97 (https://dejure.org/1998,5017)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.1998 - 16 Wx 337/97 (https://dejure.org/1998,5017)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 16 Wx 337/97 (https://dejure.org/1998,5017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unzulässigkeit eines Anfechtungsantrages wegen Unbestimmtheit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Beschlussanfechtung: Auslegung des Anfechtungsantrags mit Hilfe des Protokolls der Wohnungseigentümerversammlung

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 970
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Dieser Grundsatz gilt auch im Recht des Wohnungseigentumsverfahrens, erfährt hier freilich eine Einschränkung im Verfahren der Beschlußanfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 74, 172, 174; OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln vom 25.4.1996, 16 Wx 50/96= WuM 96, 499).

    Deshalb müssen diejenigen Beschlüsse, die gerichtlich überprüft werden sollen, nach Inhalt oder Tagesordnungspunkt (TOP) konkret bezeichnet werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln, WuM 96, 499).

    Hierbei ist, da es sich bei dem Rechtsschutzgesuch um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt, auf den objektiven Erklärungswert abzustellen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397 ; OLG Köln, WuM 96, 499, 500).

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Dieser Grundsatz gilt auch im Recht des Wohnungseigentumsverfahrens, erfährt hier freilich eine Einschränkung im Verfahren der Beschlußanfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 74, 172, 174; OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln vom 25.4.1996, 16 Wx 50/96= WuM 96, 499).

    Deshalb müssen diejenigen Beschlüsse, die gerichtlich überprüft werden sollen, nach Inhalt oder Tagesordnungspunkt (TOP) konkret bezeichnet werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln, WuM 96, 499).

    Hierbei ist, da es sich bei dem Rechtsschutzgesuch um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt, auf den objektiven Erklärungswert abzustellen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397 ; OLG Köln, WuM 96, 499, 500).

  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95

    Absehen von einer mündlichen Verhandlung bei Rückverweisung der Sache vom

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Zulässig wäre auch die Anfechtung sämtlicher Beschlüsse aus einer Eigentümerversammlung, wobei diese Vorgehensweise im Falle einer späteren Teilrücknahme mit einem Kostenrisiko verbunden ist (OLG Zweibrücken, a.a.O., S. 398; OLG Köln, a.a.O., S. 500; BayObLG, NJW-RR 95, 1166).

    Dagegen liegt der Entscheidung des BayObLG vom 30.05.1995 (NJW-RR 95, 1166) eine andere Fallkonstellation zugrunde, worauf das Landgericht zu Recht hingewiesen hat.

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Für den hier interessierenden Antrag nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist auf die oben erwähnte Rechtsprechung zu verweisen (BayOblGZ 74, 172 = NJW 74, 1910 m.w.N.), wonach das Gericht an den erklärten Inhalt des Sachantrags gebunden ist.
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Dass eine Reduzierung des Umfangs der Anfechtung zwischen Klagfrist und Klagbegründungsfrist im WEG-Verfahren als Teilrücknahme anzusehen ist, die u.U. Kostenfolgen auslöst, entspricht auch der breiten Auffassung von Rechtsprechung und Literatur (BayObLG, B. v. 30.05.1995, Az. 2Z BTR 41/95, NJW-RR 1995, 1166, 1167; OLG Köln, B. v. 02.02.1998, Az. 16 Wx 337/97, NZM 1998, 970, 971; Jennißen/Suilmann, WEG, § 46 Rn. 87 u. § 49a GKG Rn. 18; Abramenko in: Riecke/Schmid a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2014 - 18 W 53/12

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die

    Bei der Beschlussanfechtung nach dem WEG verhält es sich dagegen anders: Wie bei der aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsklage, der die Beschlussanfechtung nach dem WEG nachgebildet ist, muss im Interesse der Rechtssicherheit und Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit Ablauf der Klagefrist feststehen, in welchem Umfang Beschlüsse angegriffen sind (vgl. etwa Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 246 Rn. 26; auch das BayObLG NJW-RR 1995, 1166, das OLG Köln NZM 1998, 970 und das OLG Stuttgart ZMR 2012, 560 gehen davon aus, dass eine Beschränkung der Anfechtung zwischen Klagefrist und Klagebegründungsfrist im WEG-Verfahren als Teilrücknahme zu werten ist.).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 13/00

    Verfahren vor Beseitigung größerer baulicher Mängel

    Bei der Entscheidung hierüber war das Landgericht im WEG-Verfahren weder an den Wortlaut der Anträge, noch an die vorgegebene Reihenfolge gebunden, sondern hatte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine sachgerechte Entscheidung zur Erreichung des angestrebten Ziels zu treffen (vgl. z. B. Merle a.a.O. § 44 Rdn. 34; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727).
  • OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99

    Tatbestand in der WEG -Entscheidung

    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau; Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.1998 - 27 U 3/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8445
OLG Hamm, 12.05.1998 - 27 U 3/98 (https://dejure.org/1998,8445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1998 - 27 U 3/98 (https://dejure.org/1998,8445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - 27 U 3/98 (https://dejure.org/1998,8445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes und Schmerzensgeldes i.R.e. Regulierung eines beim Überqueren einer Eisfläche durch einen Sturz verursachten Schadens; Bemessung eines Schmerzensgeldes hinsichtl. einer erlittenen Luxationsfraktur des linken oberen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 465 (Ls.)
  • VersR 2000, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis

    In dem unter Nr. 654 der Schmerzensgeldtabelle aufgeführten Fall des OLG Hamm (Urteil vom 12.05.1998, 27 U 3/98) wurde im Jahr 1998 ein Schmerzensgeld von umgerechnet 5.500,- EUR für angemessen erachtet.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.12.1997 - 16 Wx 289/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7065
OLG Köln, 22.12.1997 - 16 Wx 289/97 (https://dejure.org/1997,7065)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.1997 - 16 Wx 289/97 (https://dejure.org/1997,7065)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 16 Wx 289/97 (https://dejure.org/1997,7065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung der Regeln der Zivilprozessordnung über den gewillkürten Parteiwechsel in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG)

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 43; ZPO § 263
    Gewillkürter Parteiwechsel im WEG -Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1997 - 16 Wx 289/97
    Von einem Übergang der Verfahrensführungsbefugnis auf den Rechtsinhaber, der im Gesetz nicht geregelt ist und den der BGH den Regeln des gewillkürten Parteiwechsels unterstellt (vgl. BGH NJW 93, 3072 = ZIP 93, 1402 = MDR 93, 1009; Zöller/Greger ZPO § 263 Rdnr. 9), kann hier keine Rede sein.

    Im Beschwerderechtszug ist ein Antragstellerwechsel nur mit Zustimmung aller Beteiligten zuzulassen (vgl. BGH NJW 78, 1529 und 93, 3072).

  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1997 - 16 Wx 289/97
    Im Beschwerderechtszug ist ein Antragstellerwechsel nur mit Zustimmung aller Beteiligten zuzulassen (vgl. BGH NJW 78, 1529 und 93, 3072).
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters:

    Im Wohnungseigentumsverfahren nach § 43 WEG a. F. sind die Regeln der Zivilprozessordnung über den gewillkürten Parteiwechsel entsprechend anzuwenden (OLG Köln, Beschl. v. 22.12.1997, 16 Wx 289/97 , zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4520
OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96 (https://dejure.org/1998,4520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.1998 - 7 U 242/96 (https://dejure.org/1998,4520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 1998 - 7 U 242/96 (https://dejure.org/1998,4520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 2303 Abs. 1
    Frist für die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei Nachlassvermögen in der ehemaligen DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 3 O 322/96
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1157
  • FamRZ 1998, 1139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96
    Das habe das Gericht bereits für die Lastenausgleichsansprüche in FamRZ 1977, 128, 129 entschieden.

    Nach der Rechtsprechung ist ein Anspruch nur dann ungewiß i.S.v. § 2313 Abs. 2 BGB , wenn nicht sicher ist, ob er überhaupt besteht oder ob er dem Erblasser oder einer anderen Person zusteht (BGH FamRZ 1977, 128, 130; BGHZ 3, 395, 397).

  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96
    Allerdings kann ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB auch durch jedes rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger erfolgen, aus dem sich das Bewußtsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (BGH NJW-RR 1994, 373).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.1998 - 7 U 242/96
    In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof allerdings zu der vorliegend interessierenden Rechtsfrage Stellung genommen und ausgeführt (NJW 1993, 2176, 2177): Wenn dem Nachlaß zuzurechnende Vermögenswerte erst durch eine gesetzliche Neuregelung geschaffen würden und der Pflichtteilsberechtigte seinen Anteil daran vorher weder der Höhe noch auch nur dem Grunde nach gerichtlich habe feststellen lassen können, dann beginne die Verjährung abweichend von § 2332 I BGB "nicht vor" der Entstehung dieser neuen Ansprüche.
  • LG München I, 18.02.1999 - 13 T 478/99

    Über lebensbeendende Maßnahmen haben Ärzte und Angehörige in eigener

    Daß auch einige höchstpersönliche Angelegenheiten einem Betreuer übertragen werden können (z. B. die Sterilisation, vgl. Bienwald, FamRZ 1998, 1139), steht dem nicht entgegen, da diese Maßnahmen nicht eine Entscheidung über den Tod des Betroffenen zum Inhalt haben und die Menschenwürde nicht in vergleichbarer Art tangieren.
  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als

    Die hiervon abweichende weitergehende von der Klägerin zitierte Rechtsansicht, derzufolge es für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz (immer unterstellt, dass es sich vorliegend tatsächlich um von der DDR enteignetes Grundvermögen handeln sollte), pauschal auf den Zeitpunkt ankomme, in dem der Anspruch nach dem Vermögensgesetz rechtskräftig beschieden sei (Casimir in Deutsche Zeitschrift 1993, 234, 236), ist nach der Gesetzeslage nicht vertretbar (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1157).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 22 U 112/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12410
OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 22 U 112/96 (https://dejure.org/1996,12410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1996 - 22 U 112/96 (https://dejure.org/1996,12410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1996 - 22 U 112/96 (https://dejure.org/1996,12410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 22 U 112/96
    Die Haftung der Beklagten zu 1 für den Unfall des Klägers ergäbe sich in diesem Falle aus der Verletzung ihrer auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht reduzierten Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH NJW-RR 1989, 394, 395; Senatsurteil vom 8.6.1990 - 22 U 48/90).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87

    Delegierung der Verkehrssicherungspflicht durch Absprache mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 22 U 112/96
    Jedenfalls fehlt es an der gebotenen klaren und eindeutigen Absprache, die zuverlässig sicherstellt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 471 /472), daß die Fremdfirmen anstelle der Beklagten zu 1 die Vorkehrungen treffen, die zum Schutze ihrer Arbeitnehmer vor den durch den Betrieb der Anlagen der Beklagten zu 1 drohenden Gefahren erforderlich sind.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1982 - 18 U 53/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 22 U 112/96
    Sie muß vielmehr bei den von ihr zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen auch solchen Gefahren Rechnung zu tragen, die (berechtigten) Personen drohen, wenn sie sich in einer zwar bestimmungswidrigen und nach den üblichen Betriebsabläufen nicht vorgesehenen, unter den gegebenen Umständen aber nicht ganz fernliegenden Weise in den Gefahrenbereich der Anlagen begeben (vgl. dazu BGH VersR 1978, 1629; OLG Düsseldorf VersR 1983, 141).
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